Fälschungen sind heutzutage nicht mehr nur auf Branchen wie Mode, Kosmetik oder Spielzeug beschränkt. Vielmehr tragen die wirtschaftliche Globalisierung, der Marktanteil und die Einführung neuer Verkaufsmodelle (wie z.B. e-Commerce) - die für Fälscher sowohl die Möglichkeit bieten, Produkte einfach zu kopieren als auch besser in das Netz einer supranationalen Wirtschaft einzudringen - dazu bei, dass Fälschungen heute auch im verarbeitenden Gewerbe vorkommen.
Im Jahr 2016 machte das Volumen des internationalen Handels mit gefälschten und nachgeahmten Produkten 3,3 % des weltweiten Handels mit einem Gesamtbetrag von 460 Milliarden EUR aus, im Vergleich mit den 338 Milliarden EUR im Jahr 2015 (2,5 % des internationalen Handels*).
Italien ist nach den Vereinigten Staaten und Frankreich das dritte Land weltweit, dessen Produkte von Fälschungen betroffen sind **. Angesichts dieser Situation ist PIUSIs Maßnahme zum Schutz des digitalen K24-Zählers nur angemessen. Das Modell K24 ist ein äußerst vielseitiger und innovativer Durchflussmesser; derart, dass PIUSI im Jahr 2007 Eigentümer eines mehrfachen Gemeinschaftsmodells wurde, das beim HABM (heute EUIPO) unter der Nr. 721584-0001 für das Design und die Technologie dieses Produkts eingetragen ist.
Dieser Durchflussmesser wurde Gegenstand einer Fälschung durch die COMBO POWER GROUP LTD., mit Sitz in Hongkong. Das Unternehmen begann mit dem Vertrieb eines Zählers auf dem europäischen Markt (eine Handlung, die weiterhin über die unternehmenseigenen Vertriebskanäle läuft), der dem von PIUSI geschützten sehr ähnlich ist, und oftmals den Namen AFM30 trägt. Es muss darauf hingewiesen werden, dass der COMBO-Durchflussmesser, auch wenn er nicht mit diesem Namen gekennzeichnet ist, die gleichen technischen Merkmale wie der PIUSI-Durchflussmesser aufwies. Aus diesem Grund entschloss sich das Unternehmen aus Mantua dazu, ihr Recht auf ausschließliche Nutzung des Gemeinschaftsmodells geltend zu machen und die COMBO POWER GROUP LTD vor dem Gericht von Mailand zu verklagen, um das illegale Verhalten feststellen und sanktionieren zu lassen. In diesem Verfahren wurde PIUSI Recht gegeben und heute kann sich das Unternehmen auf das das Urteil des Mailänder Gerichtshofs mit der Nummer 2420 vom 16.04.2020, Abschnitt XIV, spezialisiert auf Geschäftsbereich A, das als Gericht für Gemeinschaftsgeschmacksmusters fungiert, stützen, das unter anderem:
- feststellt und erklärt, dass der Import, die Vermarktung und das Angebot zum Verkauf des Durchflussmessers AFM30 der Combo Power Group ltd. in der gesamten Europäischen Union eine Verletzung des Gemeinschaftsgeschmacksmusters Nr. 721584-0001 der Firma Piusi s.p.a. darstellt;
- der Combo Power Group ltd. untersagt, den Durchflussmesser mit der Bezeichnung AFM30 oder mit einem anderen Namen, wenn er die gleichen Eigenschaften wie in den Dokumenten Nr. 721584-0001 hat, in der gesamten Europäischen Union zu veröffentlichen, zu bewerben, zum Verkauf anzubieten, zu importieren und zu vermarkten, unabhängig davon, mit welchen Mitteln und Methoden dies erfolgt. 5, 8, 14 und 19 der Zustellungsurkunde beigefügt sind;
- Combo Power Group ltd. anweist, alle AFM30-Durchflussmesser, die bereits in der Europäischen Union vertrieben und/oder vermarktet werden, innerhalb von sechzig Tagen nach Zustellung dieses Urteils vollständig vom Markt zu nehmen.
Dem Urteil zufolge kann PIUSI auf ein Rechtsinstrument in der EU zählen, um den AFM30 Zähler der COMBO POWER GROUP LTD (oder auch andersweitig bezeichnet, wenn auch mit den gleichen Eigenschaften) sowie jeden anderen Zähler, der durch Farbe, Form, Größe, Design das Recht auf die ausschließliche Nutzung des Zählers das Gemeinschaftsgeschmackmuster Nr. 721584-0001 durch PIUSI verletzt, mit allen Mitteln und Methoden, auch durch Dritte, von der Bewerbung, dem Verkauf, dem Import und dem Handel abzuhalten.
Dieser wichtige Sieg zur Unterstützung von "Made in Italy“ ermutigt PIUSI, den Kampf gegen andere auf dem Markt befindliche Exemplare fortzusetzen.