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Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen

Dieses Dokument enthält die Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AGB) der PIUSI S.p.A., USt.IDNr. 01869920205 mit Sitz in Via Pacinotti, 16/A, z.i. Rangavino, I-46029 Suzzara (Mantova, Italien) (nachfolgend: „der Verkäufer“).

1. Zweck

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Verkäufer und dem Kunden, der der beabsichtigte Adressat dieses Angebots ist (nachfolgend: „Kunde“) für den Verkauf der Produkte des Verkäufers (nachfolgend: „Produkte“).

1.2 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie vom Verkäufer schriftlich vereinbart wurden, und solche genehmigten Änderungen gelten nur für den einzelnen Verkaufsvertrag, auf den sie sich ausdrücklich beziehen.

1.3 Daher gilt jede Bestimmung des Kunden in einer Bestellung oder in einem anderen Dokument, die im Widerspruch zu oder zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht, als nichtig, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihr ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsabschluss

2.1 Angebote des Verkäufers gelten dreißig (30) Tage ab Angebotsdatum, sofern im gleichen Angebot nichts anderes angegeben ist. Daher kann der Verkäufer alle Bestellungen, die nach Ablauf der oben genannten Frist eingehen, ignorieren.

2.2 Alle Bestellungen, die dem Verkäufer nach einem Angebot erteilt werden, müssen eine genaue Beschreibung der Produkte, der bestellten Mengen und aller anderen für den Kaufvertrag erforderlichen Details sowie einen ausdrücklichen Verweis auf das Angebot enthalten.

2.3 Ein Kaufvertrag kommt zustande, sobald der Kunde die schriftliche Annahme der Bestellung durch den Verkäufer erhalten hat. Diese Annahme kann auch per E-Mail oder Fax erfolgen. Bestellungen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich angenommen werden.

2.4 Bestellungen, die von Vertretern oder Zwischenhändlern des Verkäufers entgegengenommen werden, sind unverbindlich und bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.

3. Produkte; Anleitungen

3.1 Alle Produktinformationen, die in den Katalogen, Listen, Flugblättern, Websites oder ähnlichen Dokumenten des Verkäufers enthalten sind, sind für den Verkäufer nicht bindend, es sei denn, der Kaufvertrag enthält einen ausdrücklichen Verweis auf sie.

3.2 Der Verkäufer kann jederzeit Produkte aus den Listen löschen oder ändern.

3.3 Der Kunde stellt dem Verkäufer alle Informationen zur Verfügung, die der Verkäufer vernünftigerweise zur erbittet, um die Produkte zu liefern.

3.4 Der Verkäufer stellt Originalanweisungen für die Verwendung und Wartung der Produkte zur Verfügung. Wenn der Kunde beabsichtigt, Produkte in Ländern zu vertreiben, zu importieren oder zu installieren, deren Amtssprachen von denen der ursprünglichen Anweisungen des Verkäufers abweichen, übersetzt der Verkäufer diese Anweisungen in die Amtssprachen der betreffenden Länder unter alleiniger Aufsicht und zu alleinigen Kosten des Kunden; der Kunde hat diese Übersetzungen zusammen mit den ursprünglichen Anweisungen gemäß den jeweils geltenden EU-Vorschriften vorzulegen.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1 Die Parteien vereinbaren hiermit ausdrücklich, dass der Verkauf unter Eigentumsvorbehalt erfolgt. Daher erwirbt der Käufer erst dann Eigentum an dem gekauften Produkt, wenn die Zahlung des Preises vollständig beim Verkäufer eingegangen ist. Der Käufer übernimmt jedoch alle mit dem Produkt verbundenen Risiken ab dem Zeitpunkt der Lieferung gemäß Artikel 1523 des italienischen Zivilgesetzbuches.

5. Software

5.1 Für bestimmte Produkte räumt der Verkäufer dem Endnutzer das Recht ein, Software des Verkäufers zu nutzen, entweder durch Herunterladen von Kopien auf eigene Systeme oder Geräte oder als Webservice und nach Einholen der entsprechenden Dokumentation. DieNutzungsbedingungen für diese Software sowie die Rechte und Pflichten der Parteien, Garantien und Verantwortlichkeiten in Bezug auf diese Software richten sich ausschließlich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers, die sich auf die jeweils zur Verfügung gestellte Software beziehen. Der Benutzer muss diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers als notwendige Voraussetzung für die Nutzung zustimmen. Der Käufer verpflichtet sich, den Endbenutzer entsprechend zu informieren.

5.2 Es versteht sich, dass weder der Käufer noch der Endnutzer das Eigentumsrecht an der vom Verkäufer zur Nutzung überlassenen Software erwirbt, noch ein gewerbliches oder geistiges Eigentumsrecht an derselben oder an der entsprechenden Dokumentation, für die der Verkäufer jederzeit alleiniger und ausschließlicher Eigentümer bleibt.

6. Preise

6.1 Die Verkaufspreise richten sich nach der am Tag des Angebots gültigen Preisliste und werden am Sitz des Verkäufers „Ex Works“ („ab Werk”) berechnet. Die Verkaufspreise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese können auch die anderen Abgaben oder Steuern auf den Kaufvertrag (z.B. Transportkosten) beinhalten, die in der Rechnung angegeben sind. Sofern nicht anders angegeben, gelten die in den Listen und Katalogen angegebenen Preise nur für Waren, ausschließlich Verpackung.

6.2 Unbeschadet der vorstehenden Ziffer 6.1 können die Produktpreise vom Verkäufer nach eigenem Ermessen infolge von Änderungen der Rohstoffkosten, der Arbeitskosten und/oder anderer Produktionskosten geändert werden.

7. Bestellungen

Der Verkäufer darf Bestellungen unter 250,00 € nicht annehmen.

8. Zahlungsbedingungen

8.1 Die Zahlungsbedingungen sind in der Auftragsbestätigung festgelegt, die der Verkäufer von Zeit zu Zeit für jeden Kaufvertrag sendet.

8.2 Sofern nicht anders vereinbart, sind alle Zahlungen per Banküberweisung oder Scheck von Bankkonten des Empfängers der Rechnung an den Verkäufer zu leisten. Zahlungen sind auf das vom Verkäufer angegebene Bankkonto des Verkäufers zu leisten. Zahlungen an Personen, die im Namen des Verkäufers handeln, dürfen nur dann erfolgen, wenn diese Personen vom Verkäufer ordnungsgemäß schriftlich ermächtigt wurden, den fälligen Betrag nach den geltenden Gesetzen einzuziehen.

8.3 Reklamationen bezüglich der Produkte berechtigen den Kunden nicht, Zahlungen für gleiche oder andere Lieferungen auszusetzen oder zu verzögern.

8.4 Bei Zahlungsverzug behält sich der Verkäufer das Recht vor, dem Kunden Zinsen in Rechnung zu stellen, ohne dass der Kunde förmlich in Verzug gesetzt werden muss. Die Zinsen werden gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 231 vom 9. Oktober 2002 und späteren Änderungen bis zur tatsächlichen Zahlung der fälligen Beträge berechnet, unbeschadet weiterer Rechte oder Rechtsbehelfe, die dem Verkäufer gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder den geltenden Gesetzen zustehen.

8.5 Werden Zahlungen unterlassen oder verzögert, auch nur auf einer einzigen Rechnung, kann der Verkäufer die Bearbeitung von Rückständen oder neuen Lieferungen aussetzen. Zahlungsverzögerungen, die 30 (dreißig) Tage nach Fälligkeit überschreiten, berechtigen den Verkäufer zur sofortigen Kündigung des Kaufvertrages unbeschadet des Rechts des Verkäufers auf Schadenersatz, zu dessen Schäden unter anderem die Erstattung der vom Verkäufer im Zusammenhang mit einem Kreditinkassoverfahren getragenen Anwalts- und/oder Gerichtskosten, einschließlich außergerichtlicher Inkassoversuche, gehört.

9. Produktlieferung

9.1 Sofern nicht anders vereinbart und in der Auftragsbestätigung des Verkäufers angegeben, werden die Produkte „Ex Works“ („ab Werk”) ICC Incoterms® am Geschäftssitz des Verkäufers geliefert.

9.2 Liefertermine, ob vom Verkäufer angegeben oder vereinbart, gelten nur als Richtwerte. Eine Lieferverzögerung berechtigt den Kunden daher nicht, von einem Auftrag zurückzutreten oder Schadensersatz vom Verkäufer zu verlangen. Strafklauseln für verspätete Lieferungen haben keine Auswirkungen auf den Verkäufer. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen, sobald die Teile versandbereit sind.

9.3 In jedem Fall haftet der Verkäufer in keiner Weise, wenn die Lieferfristen aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt gemäß Artikel 12 dieser Vereinbarung oder durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nichteinhaltung der notwendigen Voraussetzungen für die Lieferung von Produkten) überschritten werden.

9.4 Der Kunde kann den Verkäufer schriftlich auffordern, einen Spediteur oder einen Frachtführer zu beauftragen, die Produkte im Namen des Kunden abzuholen. Wenn der Verkäufer zustimmt, gilt ein solcher Spediteur oder Frachtführer als direkt vom Kunden beauftragt. Folglich trägt der Kunde die volle Verantwortung für alle damit verbundenen Risiken und Kosten.

9.5 Unabhängig von der vereinbarten Lieferfrist gehen alle Risiken im Zusammenhang mit den Produkten mit der Übergabe der Produkte an den ersten Spediteur auf den Kunden über.Alle diese Risiken gehen auch auf den Kunden über, wenn der Kunde mit der Abholung der Produkte in Verzug gerät und der Kunde auch alle Kosten für Lagerung, Pflege und Versicherung oder andere anfallende Kosten trägt.

10. Reklamationen aufgrund fehlerhafter Lieferung

Der Kunde hat die gelieferten Produkte so schnell wie möglich nach Erhalt sorgfältig zu prüfen. Beanstandungen in Bezug auf Verpackung, Menge, Anzahl oder äußere Merkmale der Produkte (offensichtliche Mängel) sind dem Verkäufer per Einschreiben mit Rückschein mitzuteilen, und die defekten Teile sind in ihrer Originalverpackung, Versicherung und frachtfrei, spätestens innerhalb von acht (8) Tagen nach Erhalt der Produkte, zurückzugeben. Der Kunde hat die Reklamation in einem separaten Vermerk anzugeben und die Rechnung des Verkäufers (nach Rechnungsdatum und -nummer) anzugeben, auf die sich die zurückgesandten Teile beziehen. Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige des Mangels und die Rücksendung der fehlerhaften Teile, erlischt das Recht des Kunden, die oben genannten Mängel geltend zu machen.

11. Produktgarantie

11.1 Der Verkäufer garantiert hiermit, dass die Produkte für den vorgesehenen Verwendungszweck gemäß den technischen Spezifikationen und den Bedingungen der Auftragsbestätigung geeignet sind und den italienischen Gesetzen und gegebenenfalls den EUVorschriften entsprechen.

11.2 Die Gewährleistung des Verkäufers für Produktmängel beträgt 24 (vierundzwanzig) Monate ab Lieferdatum „Ex Works“ („ab Werk”).

11.3 Die Produktgarantie des Verkäufers erstreckt sich auf alle Material- und Verarbeitungsfehler, die bei Produkten auftreten, die unter normalen Bedingungen verwendet werden.

11.4 Die Garantie des Verkäufers ist nur für den Kunden bestimmt und kann nicht auf andere Kunden oder Dritte ausgedehnt werden.

11.5 Als Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie des Verkäufers und zur Einhaltung der geltenden italienischen und EU-Vorschriften sind der Käufer und der eventuelle vom Käufer abweichende Endnutzer verpflichtet, während der gesamten Nutzungsdauer der Produkte die Anweisungen in den vom Verkäufer gelieferten Benutzer- und Wartungshandbüchern sorgfältig zu befolgen. Darüber hinaus hat der Kunde sein eigenes Personal oder von ihm beauftragte Dritte, falls vom Käufer oder vom Endnutzer beauftragt, angemessen über die Installation, Montage, Demontage und Reparatur der Produkte zu unterrichten, um Personen- oder Sachschäden zu vermeiden, und sicherzustellen, dass diese Personen stets in Übereinstimmung mit den EU-Vorschriften einschließlich der in den Ländern, in denen die Produkte verwendet werden, geltenden Durchführungsvorschriften arbeiten. Als zusätzliche Voraussetzung für die Gültigkeit der Garantie des Verkäufers und zur Einhaltung der geltenden italienischen und EU-Produktvorschriften haben der Käufer und der eventuelle vom Käufer abweichende Endnutzer in Bezug auf Produkte mit ATEX-, IECEx-, UL CLASSIFIED-, UL LISTED-Zertifizierungen, die für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt sind, eine angemessene Organisationsstruktur zu unterhalten, um die Rückverfolgbarkeit solcher Produkte zu gewährleisten. Die Garantie des Verkäufers gilt nicht, wenn der Käufer und der eventuelle vom Käufer abweichende Endnutzer mit den Zahlungen nicht auf dem aktuellsten Stand sind, die Produkte nicht in voller Übereinstimmung mit den Benutzer- und Wartungshandbüchern installiert haben, oder wenn sie die Produkte modifiziert oder beschädigt haben oder wenn sie sie für andere Zwecke als ihren bestimmungsgemäßen Gebrauch verwendet haben, sowie in allen anderen Fällen, in denen Schäden oder unsachgemäße Funktionsweise durch Verschulden oder Fahrlässigkeit des Kunden, des Endbenutzer, deren Personal oder Dritter verursacht wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf unsachgemäße Installation, Wartung und Reparatur. Der Käufer und der Endbenutzer haben zu den vorgenannten Zwecken auch dafür zu sorgen, dass ihr eigenes Personal und/oder von ihnen beauftragte Dritte über die notwendigen technischen Kenntnisse in Bezug auf die wesentlichen Merkmale der Schutzvorrichtungen verfügen, die auf den Produkten installiert werden können, um Schäden an Personen oder Gegenständen zu vermeiden, insbesondere um Schäden im Zusammenhang mit der Verwendung der Produkte zu verhindern, zu reduzieren oder zu beseitigen. In jedem Fall hat der Kunde den Verkäufer von Schadenersatzforderungen und/oder Geldbußen oder Sanktionen seitens der Behörden freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus Verstößen des Kunden gegen seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag ergeben.

11.6 Die Garantie des Verkäufers erstreckt sich nicht auf Schäden, die an Verschleißteilen oder durch unsachgemäße Lagerung entstehen, wenn Produkte ganz oder teilweise vom Kunden vor der Installation, Verwendung oder dem Weiterverkauf an die Endkunden gelagert werden.

11.7 Unbeschadet des Artikels 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Reklamationen aufgrund von fehlerhafter Lieferung) hat der Kunde Mängel des Produkts innerhalb von 8 (acht) Tagen nach der Entdeckung und in jedem Fall nicht über die Gewährleistungsfrist gemäß Artikel

11.2 hinaus anzuzeigen.

11.8 Jede Reklamation muss per Fax erfolgen und durch ein Einschreiben mit Rückschein bestätigt werden. Außerdem muss in jeder Reklamation die Art des festgestellten Mangels und das/die Produkt(e) angegeben werden, auf das/die sich diese Reklamation bezieht. Jede andere Form der Benachrichtigung, z.B. telefonisch oder durch einen Vertreter, hat keine Gültigkeit.

11.9 Unterbleibt diese rechtzeitige Benachrichtigung, verfallen die Rechte des Kunden zur Durchsetzung der Garantien des Verkäufers gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den geltenden Gesetzen.

11.10 Der Kunde hat nach Einholung der Rücksendegenehmigung des Verkäufers das/die fehlerhafte(n) Produkt(e) zur Inspektion an den Verkäufer zu senden. Die Versandkosten für diese genehmigten Rücksendungen gehen zu Lasten des Kunden. Die Versandadresse lautet:

PIUSI S.p.A., z.i. Rangavino – Via Pinfari 2A/2B, 46029 Suzzara, (MN), Italien.

Materialien, die ohne vorherige Genehmigung des Verkäufers und/oder ohne Vorauszahlung der Versandkosten versandt werden, werden nicht abgeholt. Die mangelhaften Teile gehen nach dem Austausch in das Eigentum des Verkäufers über. Sind die zurückzusendenden Waren neu und noch in Produktion, so ist die Retoure sowohl von der Vorauszahlung der Versandkosten als auch von der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Verkäufers abhängig.

11.11 Ergibt die Prüfung im Lager des Verkäufers, dass die beanstandeten Mängel vorliegen, so hat der Verkäufer nach eigenem Ermessen entweder das fehlerhafte Produkt oder die fehlerhaften Produkte zu ersetzen oder die Mängel zu beheben. Alle ersetzten Produkte werden „Ex Works“ („ab Werk”) geliefert. Der Verkäufer kann nach eigenem Ermessen einen Betrag gutschreiben, der 70 % des ursprünglich in Rechnung gestellten Werts nicht übersteigt.

11.12 Die Garantie des Verkäufers gemäß diesem Artikel ist die einzige Garantie gegenüber dem Kunden und ersetzt alle anderen Arten von Garantien, die durch Gesetze und Handelsbrauch vorgesehen sind.

11.13 Jegliche Haftung des Verkäufers für Schäden jeglicher Art, die sich aus den Produkten ergeben, unabhängig von der Art der Schäden (direkt, indirekt, Folgeschäden oder anderweitig) und der Art der Haftung (für Vertrag, Fahrlässigkeit, unerlaubte Handlung, verschuldensunabhängige Haftung oder anderweitig) wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen, außer in Fällen von Betrug oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.

11.14 Der Kunde darf Zahlungen aus irgendeinem Grund nicht aussetzen oder verzögern und auch keinen Schadenersatz oder eine Minderung des Produktpreises verlangen. Der Kunde darf eine dem Verkäufer geschuldete Zahlung nicht mit den Beträgen verrechnen, die der Kunde aus irgendeinem Grund für erforderlich hält.

11.15 Unbeschadet der Tatsache, dass der Käufer gegenüber seinem eigenen Kunden jegliche Garantie auf eigene Kosten übernimmt, gewährt der Verkäufer für die von ihm gelieferten Softwareprodukte und Softwaredienstleistungen, dem Käufer den Kauf von Kundendienst- Tickets, durch die der Verkäufer telefonisch oder ferngesteuert technische Unterstützung direkt an den Endkunden leisten kann, der sie vom Käufer angefordert hat. Die Erbringung einer solchen Kundendienstleistung liegt im alleinigen Ermessen des Verkäufers und ist in jedem Fall an die vorherige vollständige Zahlung des Preises des betreffenden „Tickets“ durch den Käufer gebunden. Es wird auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Garantien und Verantwortlichkeiten des Verkäufers für diese Dienstleistung ausschließlich gegenüber dem Käufer und nicht gegenüber dem Endkunden übernommen werden und sich auf die Ausführung der Dienstleistung nach der üblichen Sorgfalt beschränken, wobei in jedem Fall der Haftungsausschluss gemäß Art. 11.13 gilt.

12. Höhere Gewalt

12.1 In keinem Fall ist der Verkäufer gegenüber dem Kunden für die Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines Kaufvertrages verantwortlich oder haftbar, wenn die Einhaltung aufgrund unvorhergesehener Ereignisse, die nicht dem Verkäufer zuzurechnen sind, unmöglich oder äußerst belastend ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Feuer, Überschwemmung, Erdbeben, Explosionen, Unfälle, Krieg, Unruhen, Sabotage, Epidemien, Quarantänebeschränkungen, Streiks, Verkehrsblockaden, Energiemangel, Rohstoffe oder Maschinen zur Herstellung von Produkten, Naturereignisse oder Handlungen einer Behörde.

12.2 Wenn ein Ereignis höherer Gewalt die Lieferung von Produkten an den Kunden oder die Erfüllung der Pflichten eines anderen Verkäufers für einen Zeitraum von mehr als sechs (6) aufeinander folgenden Monaten verhindert oder verzögert, ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufvertrag ohne jegliche Haftung gegenüber dem Kunden unbeschadet der Artikel 1463 ff. und 1467 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches zu kündigen.

13. Akzeptanz und Bedingungen

13.1 Bestellungen können nur schriftlich, auch in elektronischer Form, angenommen werden.

13.2 Die Erteilung einer Bestellung bedeutet die Annahme dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen und den Verzicht auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden.

14. Markenzeichen

14.1 Der Kunde verpflichtet sich, die auf den Produkten platzierten Marken, Logos oder Namen nicht zu löschen, zu entfernen oder zu beschädigen.

14.2 Nichts in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Kaufvertrag ist so auszulegen, dass dem Käufer und dem Enbenutzer Rechte, sei es durch Lizenz oder auf andere Weise, an den Marken des Verkäufers eingeräumt werden. Jegliche Verwendung der Marken des Verkäufers durch den Kunden ist daher ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer hat vorher schriftlich zugestimmt.

15. Kündigung des Kaufvertrages

15.1 Unbeschadet anderer Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen und der anwendbaren Gesetze ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufvertrag unverzüglich zu kündigen, (i) wenn eine Änderung der finanziellen Bedingungen des Kunden eintritt, so dass nach Ansicht des Verkäufers Zahlungen an den Verkäufer gefährdet sind, oder (ii) wenn der Kunde einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellt oder in Konkurs geht oder die Insolvenzrechte einer Gerichtsbarkeit nutzt.

15.2 In den vorgenannten Fällen ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Zahlung der vom Kunden noch fälligen Beträge in einem gesetzlich zulässigen Betrag zu verlangen.

16. Rechte an geistigem Eigentum

Alle mit den Produkten und den dazugehörenden Softwares verbundenen geistigen Eigentumsrechte, einschließlich einzelner Teile davon und der dazugehörigen Dokumentation, gehören ausschließlich dem Verkäufer.

17. Trennbarkeit

Sollte eine dieser Allgemeinen Bedingungen von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben der Rest dieser Allgemeinen Bedingungen und der Kaufvertrag davon unberührt und sind weiterhin voll gültig und durchsetzbar.

18. Geltendes Recht

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Kaufverträge zwischen Verkäufer und Kunde unterliegen dem italienischen Recht.

19. Incoterms®

Die Verwendung von „Ex Works“ („ab Werk”) in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderen zwischen Verkäufer und Kunde vereinbarten Lieferbedingungen erfolgt nach den INCOTERMS® der Internationalen Handelskammer (ICC), wie sie zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages gelten.

20. Jurisdiktion und Gerichtsstand

20.1 Für alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder aus einem Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer ergeben, sind ausschließlich die Gerichte in Mantua (Italien) zuständig.

20.2 Als ausdrückliche Abweichung von Artikel 20.1 wird hiermit ausdrücklich vereinbart, dass der Verkäufer den Kunden alternativ und nach eigenem Ermessen vor den Gerichten am Sitz des Kunden verklagen kann.

21. Personenbezogene Daten

21.1 Der Käufer verpflichtet sich, die Datenschutzerklärung des Verkäufers unter der

Internetadresse https://www.piusi.com/document... zu lesen und dem Verkäufer das ordnungsgemäß unterzeichnete Dokument, in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen zum Schutz personenbezogener Daten zuzusenden.

Piusi S.p.a.

Via Pacinotti cm - Z.I. Rangavino

46029 Suzzara (Mantova) Italy

Tel. +39-0376.534561 - Fax: +39-0376.536393

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